Handelsblatt im Artikel “Was die Gesetzesreform für Wind- und Solarstrom bedeutet” v. 5.06.2025 schreibt:
“Bis 2027 muss die Bundesregierung die Förderung grundlegend reformieren. Dann läuft die EU-Genehmigung für das aktuelle Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus. Künftig muss das Gesetz auf Geheiß aus Brüssel ein sogenanntes Clawback enthalten: einen Mechanismus, mit dem der Teil der öffentlichen Förderung an den Staat zurückfließt, der über den Investitionsbedarf des jeweiligen Grünstromprojekts
hinausgeht.
Außerdem werden sogenannte Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) verpflichtend, wonach die Betreiber von Wind- und Solarparks einen Teil ihrer Einnahmen an den Staat abführen müssen. Steigt der Strompreis pro Kilowattstunde an der Börse über den Wert, der den Betreibern beim Zuschlag für das Projekt garantiert wurde, fließt die zusätzliche Marge nicht mehr auf sein Konto, sondern in die Staatskasse. Mit der Deckelung will die EU die Verbraucher vor zu starken Preisausschlägen schützen.”