Windindustrieanlage Sölzert/Sülzert
Projekt
Die Gemeinde Freigericht und die Stadt Alzenau planen gemeinsam eine Windindustrieanlage mit voraussichtlich 8 Windanlagen.
Blick auf die Waldhöhe Sölzert/Sülzert aus Michelbach, Albstadt, Geiselbach und Omersbach:
– Fotomontage
– 3dview-Simulation
Geplante Standorte
Der Windindustrieanlage wird im Wald Sölzert/Sülzert (Höhe zwischen Neuses, Albstadt, Michelbach, Omersbach und Geiselbach) angelegt.
Geodaten
Standort Nord Ost
A 50.11513 9.15530
B 50.11911 9.15955
C 50.11796 9.16899
D 50.11357 9.16397
E 50.10689 9.15359
F 50.10318 9.14790
G 50.10638 9.14339
H 50.11020 9.14732
Mittlerweile (Februar 2025) werden Messungen für die Einrichtung der Zufahrtswege durchgeführt; im Bild die Messpunkte.
Am 14.05.2025 bei der Informationsveranstaltung der Gemeinde Freigericht und Stadt Alzenau in Altenmittlau wurden folgende Karten mit der Position der Windräder und Zuwege präsentiert:
Betreiber
Nach Erteilung der Genehmigung ist die Gründung einer Windparkbetreibergesellschaft vorgesehen, an dieser beteiligen sich:
- Gemeinde Freigericht mit einem Anteil von 12,5%
- Stadt Alzenau mit 12,5%
- Fa. Lintas/Land&Forst GmbH mit 40%
- lokale Energieversorgung EVA mit 10%
- lokale und aktive Bürgerbeteiligung mit 25%.
Technische Daten
„Es ist ein schwieriges Gelände für einen Windpark“, so Andreas Schmitt, Geschäftsführer des Ingenieurbüros SIK GmbH.
Geplant sind (Stand 14.05.2025):
8 Standorte,
Windkraftanlagen Typ Enercon E-175 EPS, 6MW,
Nabenhöhe 162m, Rotordurchmesser 175m.
Kosten und Wirtschaftlichkeit
Bis jetzt, trotz Aufforderung seitens Gegenwind Freigericht e.V., weder die Stadt Alzenau und Gemeinde Freigericht noch die Projektierer Lintas und Land und Forst veröffentlichen detailliertere Daten über die geplante Windkraftanlage und die Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsberechnung.
Zeitplan
Die Vorplanung findet seit April 2024 statt. Die Detailplanung soll bis Ende 2024 erfolgen. Anfang 2025 werden die Gutachten erstellt. Das Genehmigungsverfahren soll 2025/2026 abgeschlossen werden.
Baubeginn im Winter 2026/2027.
Die Inbetriebnahme der Windindustrieanlage im Winter 2028/2029.
13.12.2024
Am Freitag, den 13. Dezember 2024, beurkundeten die Stadt Alzenau und die Gemeinde Freigericht gemeinsam mit Lintas/Land und Forst offiziell die Verträge zur Gründung der Projektierergesellschaft Windpark Sülzert.
Details in der Mitteilung auf der Seite der Stadt Alzenau.
30.06.2025
Die Anträge nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Ende Juni bei den zuständigen Behörden in Hessen und Bayern abgegeben worden.
Das Regierungspräsidium Darmstadt am 15.08.2025 bestätigt:
Die Antragstellerin Lintas Green Energy hat am 30. Juni 2025 einen Antrag auf Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen vom Typ Enercon E 175 EP5 E2 im Windvorranggebiet VRG 2-81 gestellt. Der vorliegende immissionsschutzrechtliche Antrag ist allerdings noch weitgehend unvollständig. Wesentliche Unterlagen, insbesondere Gutachten, fehlen noch. Die Vorlage der entsprechenden Unterlagen ist für den Zeitraum Ende August vorgesehen. Einzelne Gutachten sind für einen späteren Zeitpunkt angekündigt worden.
Mittlerweile – September 2025 – wurden die Anträge in den Status „ruhen“ versetzt. Grund: die erforderliche Unterlagen können nicht innerhalb von 4 Wochen bereitgestellt werden.
Siehe auch GNZ-Artikel „Windpark Sülzert: Genehmigungsverfahren in Hessen und Bayern laufen jetzt an“ v. 4.07.2025
Wo wir Bedenken haben
Pachtkosten
Die Gemeinde Freigericht und Stadt Alzenau hoffen auf jährliche Pachtkosten in der Höhe von 250.000 Euro pro Windrad.
Zum Vergleich: die Gemeinde Birstein bekommt 100.000 Euro pro Windrad in der Windenergieanlage Fischborn (Stand September 2025).
Die Träume treffen auf die Realität?
Rückbaukosten
In Hessen werden die Rückbaukosten pauschal mit 1.000€ pro 1M Nabenhöhe angesetzt, d.H. ca 162.000€ pro Windrad, bei 8 Windräder wären es ca. 1,3 Millionen Euro. Die Länder Hessen und Niedersachsen sind allerdings dabei, die bisherigen Vorgaben zu prüfen und ggf. neue Vorgaben einzuführen.
Das Land Thüringen führt seit August 2025 neue Vorgaben für die neugebauten Windenergieanlagen. Demnach sollen Betreiber eine Sicherheitsleistung von 6,5% der Investitionssumme zurücklegen. Übertragen auf die Windenergieanlage Sülzert wären es 6,175 Millionen Euro.
In unserer Berechnung, die wir bei unseren Informationsveranstaltungen präsentiert haben, kommen wir auf ca. 1,5 Millionen pro Windrad; bei 8 Windrädern wären es ca. 12 Millionen Euro.
